Der im Anschluss an die erste gescheiterte Versammlung gestellte Antrag auf Bestellung eines Notvorstandes wurde vom Amtsgericht Saarbrücken mit am 05.06.2026 eingegangenem Schreiben vom 01.06.2026 zurückgewiesen, da der aktuelle Vorstand noch im Vereinsregister eingetragen sei und daher kein dringender Fall im Sinne des Gesetzes vorliege. Der im Register noch eingetragene Vorstand sei einstweilen zu allen Maßnahmen im Sinne des Vereins befugt.
Die zunächst für den 18.06.2026 vorgesehene Mitgliederversammlung musste verschoben werden auf Dienstag, den 23.06.2026. Diese neue Versammlung war/ist am 16.06.2026 in der Saarbrücker Zeitung (Ausgabe Regionalverband Lokales Seite C4) angekündigt worden unter Hinweis auf die Tagesordnung unter dieser Webseite. Die Einladung ist wäre somit an und für sich satzungsgemäß erfolgt.
Angesichts der finanziellen Situation des Vereins und einer gerade gestellten Rechnung des SFV über 455,00 Euro wegen im Fußball verhängten Ordnungsstrafen gegen den Verein alleine in den letzten beiden Monaten, hat der eingetragene Vorstand beschlossen , dass alle Mitglieder der aktiven Fußballabteilung, die ihre Beiträge derzeit nicht per Bankeinzug oder Überweisung leisten, einen “Solidarbeitrag” in Höhe von 70,00 Euro zu leisten haben, um an der o.a. Mitgliederversammlung teilnehmen zu können. Zusätzlich haben die aktiven Fußballer, die nicht am Beitragseinzug teilnehmen, einen hälftigen Jahresbeitrag für die Zeit vom 01.07.26 bis 31.12.26 (d.h. 42,00 Euro oder 54,00 Euro ) zu entrichten, um teilnehmen zu können. Hintergrund dieser Regelung ist, dass vermieden werden soll, dass aktive Fußballer an der Abstimmung teilnehmen, obwohl sie dann die Möglichkeit haben, noch bis 30.06.2026 einen Wechselantrag zu stellen und den Verein zu wechseln. Die o.g. Beträge können in der Versammlung in bar gegen Quittung gezahlt werden oder können auf das Konto der DJK bei den Vereinigten Volksbanken Sulzbach/Saarlouis, IBAN: DE59 5909 2000 8305 4400 01, überwiesen werden. Wer die o.g. Zahlungen nicht leistet, ist nicht stimmberechtigt. Dieser Beschluss ist wirksam.
Die für den 23.06.2026 vorgesehene Versammlung muss jedoch kurzfristig abgesagt werden, da kein vertretungsberechtigtes und eingetragenes Vorstandsmitglied die Versammlung leiten kann.

